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Allgemeine Geschäftsbedingungen des On-Demand-Angebots Schaddel der KVG

§ 1 Betreiberin des On-Demand-Angebots Schaddel, Grundlagen des Vertrags

(1)    Die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft Aktiengesellschaft, Königstor 3-13, 34117 Kassel (nachfolgend „KVG“) betreibt zur Erweiterung ihres Mobilitätsangebots das „Schaddel“, einen On-Demand-Verkehr mit elektrisch betriebenen Kleinbussen. Die KVG ist in diesem Zusammenhang alleinige Vertragspartnerin des Fahrgasts.

(2)    Die Nutzung des Schaddel erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelungen getroffen sind, gelten ergänzend die Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre in Kassel sowie dazu ergänzend die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Nordhessischen Verkehrsverbundes.

§ 2 Bediengebiet
(1)    Fahrten mit dem Schaddel können nur in folgenden Gebieten und zu folgenden Uhrzeiten gebucht werden:

a)    Bediengebiet Stadt Kassel
Im Nachtverkehr, der Zeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr (an Samstagen bis 5.30 Uhr und Sonntagen bis 6.00 Uhr), erfolgt die Bedienung im gesamten Stadtgebiet der Stadt Kassel.

b)    Bediengebiet Industriepark Waldau und Gewerbegebiet Langes Feld

In der Zeit von 5:00 Uhr bis 0:00 Uhr (an Samstagen von 5.30 Uhr und Sonntagen von 6.00 Uhr) erfolgt die Bedienung ausschließlich im Industriepark Waldau und im Gewerbegebiet Langes Feld und zu den gekennzeichneten Zubringerhaltestellen laut Anlage 3 der Besonderen Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre in Kassel.

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für diverse, weibliche und männliche Personen.

(2)    Fahrten können nur zwischen den von dem App-basierten Buchungssystem angebotenen und bestätigten Einstiegs- und Ausstiegspunkten und innerhalb der angegebenen Bedienzeiten erfolgen.

§ 2 Buchungsmöglichkeiten, Registrierung zur telefonischen Nutzung

(1)    Die Nutzung des Schaddel ist nur nach vorheriger Buchung durch den Fahrgast möglich. Die Buchung erfolgt über mobile Endgeräte über die „Schaddel-App“ oder nach vorheriger Registrierung auch telefonisch und muss bei Fahrtantritt nachgewiesen werden.

(2)    Für die Buchung per Schaddel-App muss diese auf dem mobilen Endgerät des Fahrgasts installiert sein. Der Fahrgast muss über ein Benutzerkonto in der Schaddel-App registriert sein.

(3)    Eine telefonische Buchung des Schaddel ist nur nach vorheriger Registrierung und dem Anlegen eines Benutzerkontos im NVV-Kundenzentrum der KVG (In der Kurfürsten Galerie, Mauerstraße 11, 34117 Kassel) möglich. Bei der Registrierung muss ein Mindest-Guthaben i.H.v. 10 € eingezahlt werden. Das Wiederaufladen erfolgt ebenfalls im NVV-Kundenzentrum der KVG mit frei wählbaren Beträgen.

(4)    Der Fahrgast ist für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgerätes sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes der Fahrtberechtigung verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch. Kann der Nachweis der Fahrtberechtigung nicht erbracht werden (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) wird die Beförderung abgelehnt.

(5)    Bei einer telefonischen Buchung ist die Identität des Fahrgasts nachzuweisen.

§ 3 Installation der App, Kündigung des App-Nutzungsvertrags

(1)    Die KVG bietet die Schaddel-App unentgeltlich im Apple App Store und im Google Play Store an. Der Fahrgast kann sich die App dort herunterladen. Die Kosten für das Herunterladen und die Installation trägt der Fahrgast.

(2)    Der Nutzungsvertrag über die Schaddel-App kommt mit dem Download bzw. der Installation durch den Fahrgast zustande. Er kann durch den Fahrgast jederzeit gekündigt werden. Die KVG kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail).

§ 4 Registrierung, Benutzerkonto

(1)    Nach dem Herunterladen muss der Fahrgast im Rahmen der Installation der App zunächst seine Rufnummer mittels eines SMS-Codes verifizieren. Danach erfolgt die Registrierung durch Absenden eines elektronischen Formulars mittels App. In dieses gibt der Fahrgast seinen Vor- und Nachnamen sowie eine gültige E-Mail-Adresse ein. Es folgen Angaben zum Alter des Fahrgasts. Beim Abschluss der Registrierung bestätigt der Fahrgast noch einmal ausdrücklich die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung.

(2)    Der Fahrgast ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner im Benutzerkonto hinterlegten Angaben verantwortlich. Der Fahrgast ist für alle Buchungen verantwortlich, die über sein Benutzerkonto abgewickelt werden und haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die der KVG aufgrund falscher Angaben oder einer unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos entstehen.

(3)    Der Fahrgast wird die KVG unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis darüber erlangt, dass ein Missbrauch seines Benutzerkontos erfolgt oder ernsthaft zu befürchten ist. Dies kann per E-Mail an schaddel(at)kvg.de oder telefonisch (Rufnummer 0561 3089-5888) geschehen.

(4)    Der Fahrgast wird die KVG unverzüglich informieren, sobald der Verlust von Benutzername und/oder Passwort erfolgt oder ernsthaft zu befürchten ist. Dies kann per E-Mail an schaddel(at)kvg.de oder telefonisch (Rufnummer 0561 3089-5888) geschehen.

§ 5 Buchung, Beförderungsvertrag, Stornierung, Ausschluss des Widerrufsrechts

(1)    Zur Buchung des Schaddels gibt der Fahrgast in der App zunächst seinen gewünschten Start- und Zielpunkt ein. Dabei sind leichte Abweichungen möglich. Der Fahrgast kann Eingabefehler (z.B. falscher Einstiegs- oder Ausstiegspunkt oder Zeitpunkt) vor der Buchung korrigieren. Der Fahrgast erhält daraufhin die geschätzte Start- und Fahrtzeit sowie den Fahrpreis angezeigt. Diese Angabe ist noch kein Angebot, sondern stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Fahrgast dar.

(2)    Der Fahrgast gibt mit der Buchung ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Beförderungsvertrags ab. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z.B. App, E-Mail) als Kaufbestätigung seitens der KVG.

(3)    Änderungen des Ausstiegspunkts sind nach Beginn der Fahrt nicht mehr möglich.

(4)    Für gebuchte Fahrten des Schaddels besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312 Absatz 8 BGB).

§ 6 Tarife, Buchung für Mitreisende

(1)    Die Höhe des Fahrpreises sowie mögliche Ermäßigungen des Fahrpreises ergeben sich aus den Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre in Kassel.

(2)    Der Fahrgast kann pro Buchung je nach Verfügbarkeit bis zu sechs weitere Personen („Mitfahrende“) angeben. Der Fahrgast hat in diesen Fällen den Fahrpreis für alle Mitfahrenden zu entrichten. Der Fahrgast hat die Mitfahrenden auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen so hinzuweisen, dass sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme haben. Macht die KVG Ansprüche gegen Mitfahrende geltend, ist der Fahrgast verpflichtet, der KVG den Namen und die Anschrift der Mitfahrenden mitzuteilen.

§ 7 Zahlungsabwicklung, Zahlungsdienstleister

(1)    Die Bezahlung des Schaddels erfolgt erst nach erfolgter Fahrt. Der Fahrgast hat dabei die Möglichkeit, die in der App hinterlegten Zahlarten zu nutzen („e-Payment-Service“). Alternativ kann die Bezahlung durch Guthaben auf dem Benutzerkonto des Fahrgasts erfolgen. Dieses kann durch das Aufladen von Guthaben im NVV Kundenzentrum der KVG in der Kurfürsten Galerie, Mauerstraße 11, 34117 Kassel geschehen.

(2)    Nutzt der Fahrgast die in der App hinterlegten Zahlarten, so bedient sich die KVG zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LOGPAY Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LOGPAY“).

(3)    Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LOGPAY ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

(4)    Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss der Fahrgast in der App oder bei der persönlichen Registrierung im NVV-Kundenzentrum der KVG wahrheitsgemäß und vollständig die folgenden Daten hinterlegen:

Name und vollständige Adresse
Geburtsdatum
E-Mail-Adresse
gewünschte Zahlart
Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)

Der Fahrgast verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Fahrgast seiner Informationspflicht nicht nach, ist LOGPAY berechtigt, den Fahrgast mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

(5)    Zahlung:

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.

Zahlarten und Abrechnung:

Der Fahrgast kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:

•    Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
•    Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
•    Zahlung per PayPal

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Fahrgasts zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

Einzug:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LOGPAY in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Fahrgasts. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die Schaddel-App nur vom registrierten Fahrgast einsehbar und abrufbar.

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
    
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Fahrgasts (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Fahrgast mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Fahrgast wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Fahrgast nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Fahrgast verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in der Schaddel-App einzutragen. Der Fahrgast erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Fahrgast erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Fahrgast hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Fahrgast verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Fahrgast gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Fahrgasts, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Fahrgast einverstanden.

Sofern der Fahrgast nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Fahrgasts erfasst

•    Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
•    Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard […])
•    Nummer der Kreditkarte
•    Ablaufdatum der Kreditkarte
•    CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.
    
Das System der LOGPAY überprüft die vom Fahrgast angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Fahrgast nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Fahrgast hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Fahrgast eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Fahrgasts ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Fahrgasts mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Fahrgasts das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Fahrgasts das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Fahrgast hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Fahrgast ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Fahrgast PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Der Fahrgast schließt mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Fahrgasts mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Fahrgasts kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Fahrgast erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

§ 8 Nutzung durch Minderjährige, Aufsichtspflicht, Altersnachweis, Kindersitze

(1)    Die Nutzung des Schaddel steht auch Minderjährigen zur Verfügung. Dies geschieht dadurch, dass ein Erziehungsberechtigter oder mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten für den Minderjährigen die Registrierung in der App mit Hinterlegung einer von ihm genehmigten Zahlungsart durchführt. Damit gilt jede Buchung des Minderjährigen als vom Erziehungsberechtigten genehmigt.

(2)    Alternativ kann der Minderjährige selbst eine Fahrt buchen, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Einwilligung seines bzw. seiner Erziehungsberechtigten handelt.

(3)    Die Beförderung eines Minderjährigen ist vor Vollendung des 6. Lebensjahrs nur in Begleitung einer dafür geeigneten, volljährigen Aufsichtsperson möglich. Danach ist die Beförderung eines Minderjährigen auch ohne Begleitung möglich, wenn der Minderjährige nach seinem Entwicklungsstand einen hinreichenden Reifegrad aufweist und der bzw. die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung erteilt haben. Der bzw. die Erziehungsberechtigten bleiben für die Aufsicht des Minderjährigen in diesen Fällen verantwortlich. Die KVG schließt eine Aufsichtspflicht durch das Fahrpersonal des Schaddel explizit aus.

(4)    Die KVG behält sich insbesondere bei Inanspruchnahme eines ermäßigten Kinder-Fahrpreises vor, selbst oder durch das Fahrpersonal des Schaddel das Alter der beförderten Person durch Vorlage geeigneter Ausweisdokumente (z.B. Schüler- oder Kinderausweis) zu prüfen.

(5)    Die Einwilligung zur Buchung bzw. Beförderung des Minderjährigen ohne Begleitperson ist der KVG bzw. dem Fahrpersonal des Schaddel jederzeit auf Aufforderung hin in Schriftform nachzuweisen.

(6)    Minderjährige müssen bei der Beförderung stets ordnungsgemäß nach den gesetzlichen Vorschriften gesichert werden. Das Fahrpersonal des Schaddel ist angewiesen, die Beförderung ohne einen gesetzlich notwendigen Kindersitz zu verweigern und die Fahrt zu stornieren.

§ 9 Betriebsablauf, Wartezeit, Stornierung einer Fahrt, höhere Gewalt

(1)    Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn der Fahrgast eine kostenpflichtige Verbindung verbindlich gebucht hat.

(2)    Um Wartezeiten im Betriebsablauf zu verhindern bzw. zu minimieren muss der Fahrgast zu der in der App angezeigten Abfahrtszeit an dem gebuchten Einstiegspunkt sein. Dieser Einstiegspunkt wird dem Fahrgast in der App angezeigt oder bei telefonischer Buchung mitgeteilt.

(3)    Das Schaddel wartet maximal zwei Minuten auf das Erscheinen des Fahrgasts. Der Fahrer versucht über die in der Buchung hinterlegte Nummer anonymisiert Kontakt zum Fahrgast aufzunehmen. Bleibt dies erfolglos, entfällt der Anspruch auf Beförderung ersatzlos und die Fahrt wird storniert.

(4)    Der Fahrgast muss zügig ein- und aussteigen, um die Haltezeiten zu verkürzen. Dabei muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden.

(5)    Der Fahrer wird den Fahrgast beim Einsteigen nach dem Buchungscode (Buchungsbestätigung) oder seinem Namen fragen, um ihn zu identifizieren.

(6)    Die Abfahrtszeiten oder das eingesetzte Fahrzeug können sich aufgrund der aktuellen Verkehrslage oder anderen Faktoren, auf die die KVG keinen Einfluss hat, auch kurzfristig ändern. Über die App kann der Fahrgast jederzeit verfolgen, wann das Schaddel am Startpunkt eintreffen wird.

(7)    Bei Verspätungen ist der Fahrgast verpflichtet, bis zu 15 Minuten auf das Fahrzeug zu warten. Sollte der Fahrgast den Startpunkt vor Ablauf dieser Frist verlassen und nicht auf das Schaddel warten, wird die KVG die Fahrt vollumfänglich stornieren.

(8)    Nach Ablauf der 15 Minuten erhält der Fahrgast die Möglichkeit, die Buchung innerhalb der App zu stornieren.

(9)    Die KVG wird von der Pflicht zur Beförderung frei, wenn diese durch einen unvorhersehbaren und von der KVG nicht zu vertretenden Umstand verhindert wird, den sie auch nicht durch zumutbare Maßnahmen verhindern bzw. abwenden kann („höhere Gewalt“).

(10)    Sollte eine Buchung nicht oder nicht (mehr) vollständig durchführbar sein (etwa aufgrund technischer oder betrieblicher Probleme), wird der Fahrgast unverzüglich informiert.

(11)    Details zur Stornierung und der ggf. erhobenen Stornogebühr regelt § 3 der Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre in Kassel.

§ 10 Sperrung des Nutzerkontos

Die KVG behält sich vor, bei Verstoß gegen die Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen für On-Demand-Verkehre in Kassel oder bei Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Benutzerkonto des Fahrgasts vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.


§ 11 Löschung des Kundenkontos

(1)    Der Fahrgast hat jederzeit die Möglichkeit, sein Kundenkonto selbstständig oder durch ausdrückliche Erklärung gegenüber der KVG zu löschen, wenn er das Schaddel nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Die zu diesem Zeitpunkt bereits gebuchten Fahrten werden dadurch nicht beeinträchtigt.

(2)    Vorhandene Restguthaben werden auf Antrag des Kunden im Kundenzentrum der KVG erstattet.

§ 12 Haftung der KVG

(1)    KVG haftet dem Fahrgast für Schäden, die ihre Mitarbeiter, ihre Organe oder eingesetzten Dienstleister bzw. das Fahrpersonal des Schaddels verursachen, im Rahmen des § 14 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbund- und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV).

(2)    Darüber hinaus haftet die KVG bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Fahrgast deshalb regelmäßig vertrauen darf.

(3)    Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Garantien übernommen wurden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes bzw. der Straßenverkehrsordnung bleiben ebenfalls unberührt.

§ 13 Datenschutz

Details zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Außergerichtliche Streitbeilegung

(1) Die EU-Kommission hat eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Diese ist unter www.ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar.

(2) Die KVG ist nicht verpflichtet oder bereit, an einem (förmlichen) Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können uns aber bei Fragen oder Problemen gerne kontaktieren.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(Stand 24.08.2022)